AGB

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Tickets- und Skikartenbestimmungen Bergbahnen Oberperfuss GmbH: 

Sämtliche Skikarten sind mit Ausnahme der 12-Fahrtenkarten personenbezogen und sind nicht übertragbar. Jeder Missbrauch hat den Entzug der Karte zur Folge. Der Inhaber einer Karte anerkennt die von der Obersten Seilbahnbehörde geprüften und genehmigten Tarif- und Beförderungsbedingungen.

Aktuelle Tarife sind jederzeit laut Aushang und aktuell gültiger Veröffentlichung transparent. Die Tarifbedingungen sehen bei witterungsbedingten und/oder durch höhere Gewalt (beispielsweise Gefahr durch Gewitter, starkem Wind, Sturm, Lawinengefahr, teilweise oder gänzliche Sperre von Skiabfahrten oder Skirouten u. ä.) verursachter Betriebsunterbrechung bzw. -einstellung keine Rückvergütung vor. Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Wahl- und 12-Fahrtenkarten werden nicht refundiert. Verlorene Skikarten werden nicht ersetzt. Schlechtes Wetter, betrieblich verursachte Einstellung einzelner Liftanlagen oder auch plötzliche Abreise stellen ebenso keinen Anspruch auf Rückerstattung dar.  Behördlich verordnete Schließungen, Verkürzungen der Betriebszeiten, etc. stellen auch keine Gründe für eine Rückerstattung dar.

Karten sind vor Hitze und Magnetfeldern zu schützen, keinesfalls knicken. Bei einem Skiunfall muss die Mehrtages- oder Jahreskarte zeitnah an einer unserer Kassen abgegeben werden. Mit entsprechendem ärztlichem Attest, das eine Verletzung bestätigt, die eine sportliche Aktivität nicht mehr zulässt, kann eine Rückerstattung erfolgen. Dieser Nachweis muss aber ehestmöglich - binnen zwei Tagen - erfolgen. Die verbrauchten Tage bis zur Hinterlegung der Karte werden abgezogen. Auf Verlangen des Seilbahnpersonals sind Einzeltickets oder Skikarten vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung können diese gesperrt werden. Werden Gäste bei der Benützung von unseren Aufstiegshilfen ohne ein Ticket oder mit einem ungültigen Ticket angetroffen, wird Kostenersatz verrechnet. Missbräuchlich verwendete Tickets oder Skikarten werden ersatzlos eingezogen. Personen ohne gültige Tickets werden ausnahmslos bei der zuständigen Behörde angezeigt.

 

Erforderliche Nachweise: 

Bei Kindern, Jugendlichen, Senioren bzw. für den Nachweis von anderen Gründen zum Erhalt eines ermäßigten Tickets ist an der Kassa oder bei den Zutritten mit einem Lichtbildausweis das Alter bzw. der entsprechende Grund für eine Ermäßigung nachzuweisen. Ohne Ausweis können keinerlei Ermäßigungen gewährt werden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Liftpersonal die Lichtbilder bei Jahres- Saison- oder auch Verbundkarten (auch nach den Zutritten) stichprobenartig kontrollieren muss. Eine missbräuchliche Verwendung einer solchen Karte hat den sofortigen Verlust (Abnahme ohne Ersatzanspruch) zur Folge!

Kartenverbünde: 

Mit dem Kauf einer Verbundkarte bei der Bergbahnen Oberperfuss GmbH schließen Sie nur einen Beförderungsvertrag mit der verkaufenden Liftgesellschaft ab. Alle anderen Leistungen, die mit dieser Karte in Anspruch genommen werden können, werden von anderen, unabhängigen Betrieben erbracht. Die Bergbahnen Oberperfuss GmbH ist nicht verantwortlich und haftbar für die einzelnen Leistungen der weiteren Mitglieder im Kartenverbund. Allfällige Leistungsmängel oder Ansprüche sind beim jeweiligen Betrieb direkt zu fordern.

Abseits der gesicherten Pisten, freier Skiraum:

Für den freien Skiraum gelten die dafür geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Auflagen der Forst- und Naturschutzbehörden – vgl. dazu die entsprechenden Aushänge. Im freien Skiraum werden keine Kontrollfahrten oder sonstige Maßnahmen zur Sicherheit der Gäste durchgeführt. Jede Person, die den freien Skiraum benützt, macht dies ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Bergbahnen Oberperfuss GmbH kann bei sportlicher Betätigung im freien Skiraum daher niemals für allfällige Haftungsansprüche herangezogen werden.

 

Haftung

1. Die Bergbahnen Oberperfuss GmbH haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch das Verhalten Dritter entstehen, wenn diese Dritten nicht der Bergbahn zuzurechnen sind bzw. wenn diese nicht ihren Weisungen unterstehen.

2. Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der geöffneten Anlagen und Pisten bzw. Skirouten während der jeweils bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der Betriebszeiten und nur für geöffnete Pisten/Skirouten.

3.  Die Nutzung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Im freien Skiraum erfolgen keinerlei Sicherungs- oder Markierungsmaßnahmen (wie z.B.: Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc.). Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der Bergbahn.


Spazier- und Wanderwege, Radwege, Almen:

Diese liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bergbahnen Oberperfuss GmbH, daher ist die Liftgesellschaft auch nicht für deren Erhaltung und Pflege verantwortlich. Es wird auf die allgemeine Sorgfaltspflicht hingewiesen, insbesondere bei Kontakten mit Weidevieh oder in der freien Natur lebenden Alpentieren. Allfällige Ansprüche sind bei den entsprechend verantwortlichen Betreibern zu stellen.

Verpflichtung der Vertragspartner

1. Der Kunde ist zur Einhaltung der einschlägigen und aktuellen FIS-Regeln verpflichtet.

2. Die FIS-Regeln sind dem Aushang im Kassenbereich zu entnehmen und werden dem Kunden über Wunsch auch ausgehändigt.

3. Der Kunde hat sich bei der Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten und insbesondere auch einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Pistenmaschinen, Skidoos, Beschneiungsanlagen, etc. einzuhalten.

4. Anordnungen von Mitarbeiter der Liftgesellschaft und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit alle Benutzer des Skigebiets und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen.

5. Die Sportausübung ist nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt, ausgewiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden, deren Benutzung ist untersagt.

6. Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung des Skigebietes nicht mehr zulässig; dies insbesondere deshalb, da dann Präparierungsarbeiten (u.a. auch mit Hilfe von Seilwinden) erfolgen – es besteht Lebensgefahr!

7. Das Gehen und/oder Rodeln auf Pisten ist strengstens verboten. Fußgänger haben ausschließlich die ausgewiesenen Winterwanderwege zu benützen.

8.  Jegliche Verunreinigungen haben zu unterbleiben.

9. Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung der Pistenrettung, wie die Versorgung und welche Rettungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Die Pistenrettung ist berechtigt, Maßnahmen nach ihrer Entscheidung im bestmöglichen Interesse des Verunfallten vorzunehmen.

10. Die aushängenten Beförderungsbedingungen wurden der zuständigen Behörde im Bewilligungsverfahren der jeweiligen Seilbahnanlage übermittelt und entsprechen dem vom zuständigen Ministerium veröffentlichen Rahmenentwurf. Sie gelten laut gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Personen sowie für deren Verhalten im Seilbahnbereich. Der Kunde ist daher verpflichtet, diese Beförderungsbedingungen einzuhalten.

Bergbahnen Oberperfuss GmbH
Peter-Anich-Weg 11
6173 Oberperfuss
FB 226186b, LG Innsbruck